Tätigkeitsfeld · Strafverteidigung
Kapitaldelikte
Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge.
1Worum geht es?
Kapitaldelikte sind Straftaten gegen das Leben und Delikte mit Todesfolge. Dazu gehören Mord (§ 211 StGB, lebenslange Freiheitsstrafe), Totschlag (§ 212 StGB, Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren), minder schwere Fälle (§ 213 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) und Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB).
Über solche Taten wird in erster Instanz meist vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verhandelt. Es besteht notwendige Verteidigung. Mord verjährt nicht (§ 78 Abs. 2 StGB). Die Verfahren sind für Beschuldigte und Angehörige außergewöhnlich belastend und gehen oft mit Untersuchungshaft und großem Medieninteresse einher.
2Typische Fallkonstellationen
- Tod nach einer Auseinandersetzung mit Streit über Tatablauf, Notwehr oder Vorsatz.
- Abgrenzung von Mord und Totschlag, etwa bei Mordmerkmalen wie Heimtücke oder niedrigen Beweggründen.
- Tod als Folge einer Körperverletzung, bei der ein Tötungsvorsatz bestritten wird.
- Verfahren mit Schuldfähigkeitsfragen und psychiatrischer Begutachtung.
- Angehörige, die als Nebenkläger auftreten.
3Häufige Fragen
Was unterscheidet Mord von Totschlag?
Mord setzt ein Mordmerkmal voraus, zum Beispiel Heimtücke, Habgier, niedrige Beweggründe oder Verdeckungsabsicht (§ 211 StGB). Fehlt es daran, kommt Totschlag in Betracht (§ 212 StGB).
Ist bei lebenslanger Freiheitsstrafe eine Entlassung möglich?
Der Strafrest kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn keine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde und die Voraussetzungen des § 57a StGB vorliegen.
Welche Rolle spielt Notwehr?
Wer sich einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff erwehrt, handelt nicht rechtswidrig, wenn die Verteidigung erforderlich ist (§ 32 StGB). Ob dies vorliegt, wird im Verfahren genau geprüft.
Werde ich untersucht oder begutachtet?
Bei Fragen zur Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) kann das Gericht Sachverständige beauftragen. Sie sollten sich dazu vorher mit Ihrem Verteidiger abstimmen.
4Wie das Verfahren abläuft
- ErmittlungsverfahrenHäufig Untersuchungshaft, intensive Beweissicherung und Vernehmungen.
- Anklage zur SchwurgerichtskammerZwischenverfahren, Eröffnung des Hauptverfahrens.
- HauptverhandlungMehrere Verhandlungstage, Zeugen und Sachverständige.
- RechtsmittelRevision zum Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Landgerichts.
5Was besonders zu beachten ist
- Äußern Sie sich zum Tatvorwurf nicht gegenüber Polizei, Mitgefangenen oder in sozialen Medien.
- Bewahren Sie Beweismittel auf, die Sie entlasten könnten, und nennen Sie diese nur Ihrem Verteidiger.
- Angehörige sollten keine eigenen Ermittlungen anstellen und keine Zeugen ansprechen.
- Nehmen Sie psychiatrische Begutachtungen erst nach Rücksprache wahr.
6Wie wir Sie verteidigen
Wir prüfen das Verfahren von Anfang an auf Verwertbarkeit von Beweisen, Zuverlässigkeit von Zeugen und Glaubhaftigkeit von Aussagen. Bei Tötungsdelikten sind Rechtsmedizin, Spurenlage und Kommunikationsdaten häufig entscheidend. Wir ziehen bei Bedarf eigene Sachverständige hinzu.
Wir arbeiten heraus, ob ein Tötungsvorsatz, ein Mordmerkmal oder eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit vorliegt und ob Notwehr oder eine Notwehrüberschreitung in Betracht kommt. Vor Gericht verteidigen wir konsequent und bereiten Rechtsmittel gegen Urteile sorgfältig vor.
Rechtsgrundlagen (amtlicher Gesetzestext):
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