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Tätigkeitsfeld · Strafverteidigung

Organisierte Kriminalität

Bandendelikte, kriminelle Vereinigungen, Geldwäsche, Großverfahren.

1Worum geht es?

Verfahren im Bereich organisierter Kriminalität betreffen arbeitsteilig begangene Taten mit dem Vorwurf der Bande oder der kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), etwa Handel mit Betäubungsmitteln, Eigentums- und Vermögensdelikte, Geldwäsche oder Menschenhandel. Sie werden oft von spezialisierten Dienststellen geführt und gehen mit tiefgreifenden Ermittlungsmaßnahmen einher.

Typisch sind Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO), verdeckte Ermittlungen, Observation, die Auswertung großer Datenmengen und Untersuchungshaft. Häufig sind mehrere Beschuldigte betroffen, sodass Verteidigungsinteressen kollidieren können.

2Typische Fallkonstellationen

  • Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
  • Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln oder bandenmäßiger Diebstahl.
  • Geldwäsche, oft im Zusammenhang mit Vortaten anderer.
  • Auswertung verschlüsselter Kommunikation, etwa aus Krypto-Messengern.
  • Großverfahren mit vielen Beschuldigten und mehreren Durchsuchungen an einem Tag.

3Häufige Fragen

Was unterscheidet eine Bande von einer kriminellen Vereinigung?

Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen zur fortgesetzten Begehung bestimmter Straftaten voraus. Die kriminelle Vereinigung erfordert einen auf längere Dauer angelegten Zusammenschluss mit organisatorischer Struktur und gemeinsamem Willen (§ 129 StGB).

Können Chatdaten aus Krypto-Messengern verwertet werden?

Der Bundesgerichtshof hat die Verwertung von Daten aus dem Dienst EncroChat grundsätzlich für zulässig gehalten. Ob dies im Einzelfall gilt, ist zu prüfen.

Gibt es eine Kronzeugenregelung?

Ja. Wer wesentlich zur Aufklärung oder Verhinderung bestimmter Straftaten beiträgt, kann eine Strafmilderung oder Absehen von Strafe erreichen (§ 46b StGB). Dies erfordert sorgfältige Beratung.

Was ist bei mehreren Beschuldigten zu beachten?

Ein Verteidiger darf nicht mehrere Beschuldigte vertreten, deren Interessen widerstreiten. Jeder Beschuldigte benötigt einen eigenen Verteidiger.

4Wie das Verfahren abläuft

  1. Verdeckte ErmittlungenÜberwachung, Observation, Auswertung, oft über Monate.
  2. ZugriffFestnahmen und Durchsuchungen, häufig gleichzeitig.
  3. Haftprüfung und AkteneinsichtPrüfung der Haftgründe und der Beweislage.
  4. Anklage und HauptverhandlungUmfangreiche Beweisaufnahme, teils vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht.

5Was besonders zu beachten ist

  • Vermeiden Sie Absprachen mit Mitbeschuldigten.
  • Äußern Sie sich nicht zu Einzelheiten, bevor Sie die Akte kennen.
  • Prüfen Sie Aufklärungshilfe sorgfältig mit Ihrem Verteidiger, bevor Sie sich äußern.
  • Vermögenswerte können gesichert werden, klären Sie frühzeitig die Folgen.

6Wie wir Sie verteidigen

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere von Überwachung, Datenerhebung und Durchsuchungen, und die Verwertbarkeit der Beweise. Wir untersuchen, welche Rolle Ihnen konkret zugeschrieben wird und ob die Merkmale von Bande oder Vereinigung erfüllt sind.

Wir vertreten in Haftprüfung und Hauptverhandlung, achten auf eine saubere Abgrenzung Ihrer Beteiligung und prüfen Möglichkeiten wie Aufklärungshilfe oder Verständigung. Vermögensabschöpfung und Arrest behandeln wir von Anfang an mit.

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