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Tätigkeitsfeld · Strafverteidigung

Beamtendelikte

Straftaten im Amt, Disziplinarverfahren, Vorwürfe gegen Polizeibeamte.

1Worum geht es?

Beamtendelikte oder Amtsdelikte sind Straftaten, die von Amtsträgern im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen werden oder an die das Gesetz besondere Anforderungen an Amtsträger stellt. Dazu gehören Vorteilsannahme und Bestechlichkeit (§§ 331, 332 StGB), Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB), Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB), Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) und Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).

Für Beamte ist das Strafverfahren selten das einzige Verfahren: Häufig läuft parallel ein Disziplinarverfahren. Rechtskräftige Verurteilungen können das Beamtenverhältnis beenden (§ 24 BeamtStG). Auch Ermittlungen ohne Verurteilung können dienstliche Folgen haben.

2Typische Fallkonstellationen

  • Vorwurf der Annahme von Vorteilen, Geschenken oder Einladungen.
  • Vorwürfe gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt nach Einsätzen.
  • Weitergabe dienstlicher Informationen.
  • Falsche Dokumentation oder Falschbeurkundung.
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes, die als Angestellte oder Amtsträger betroffen sind.
  • Betroffene, die selbst Opfer von Übergriffen im Amt wurden.

3Häufige Fragen

Welche Folgen hat eine Verurteilung für mein Beamtenverhältnis?

Nach § 24 BeamtStG endet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes, wenn Beamte wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. In bestimmten Fällen genügen niedrigere Strafen. Auch unterhalb dieser Schwelle sind disziplinarrechtliche Maßnahmen möglich.

Ruht das Disziplinarverfahren während des Strafverfahrens?

Häufig wird das Disziplinarverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt, Ausnahmen sind möglich.

Muss ich meinen Dienstherrn informieren?

Dazu können dienstrechtliche Mitteilungspflichten bestehen. Ihre Verteidigung sollte abgestimmt sein, bevor Sie sich äußern.

Wie kann ich als Betroffener eines Übergriffs vorgehen?

Sie können Anzeige erstatten, sich als Nebenkläger anschließen und Akteneinsicht über einen Anwalt beantragen. Ermittlungen gegen Polizeibeamte führen in der Regel besondere Dienststellen und die Staatsanwaltschaft.

4Wie das Verfahren abläuft

  1. Anzeige oder interne MeldungEinleitung eines Ermittlungsverfahrens, oft mit Information des Dienstherrn.
  2. Straf- und DisziplinarverfahrenParallel oder nachgelagert, häufig mit Aussetzung des Disziplinarverfahrens.
  3. Anklage oder StrafbefehlEntscheidung der Staatsanwaltschaft über Einstellung oder Anklage.
  4. Dienstrechtliche FolgenDisziplinarmaßnahmen oder Beendigung des Beamtenverhältnisses.

5Was besonders zu beachten ist

  • Machen Sie ohne Beratung keine Angaben gegenüber dem Dienstherrn und der Staatsanwaltschaft.
  • Beachten Sie dienstrechtliche Fristen und Mitteilungspflichten.
  • Vermeiden Sie Absprachen mit Kollegen über den Vorfall.
  • Die Höhe der Strafe entscheidet unmittelbar über den Fortbestand des Beamtenverhältnisses.

6Wie wir Sie verteidigen

Wir verteidigen so, dass sowohl das Strafverfahren als auch die dienstrechtlichen Folgen im Blick bleiben. Wir sichern Akteneinsicht, klären den Sachverhalt und beraten, ob und wie eine Einlassung erfolgen sollte.

Wenn Strafhöhe und Statusfolgen zusammenhängen, prüfen wir alle Möglichkeiten einer Einstellung oder eines Strafbefehls unterhalb der maßgeblichen Schwellen. Betroffene von Übergriffen im Amt vertreten wir als Nebenklagevertreter und begleiten die Ermittlungen.

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