06221-18666-72 notfall@durust.de HeidelbergHamburg (bis 2025)MannheimBasel Notfall

Tätigkeitsfeld · Strafverteidigung

Wirtschaftsstrafrecht

Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte, Korruption, Compliance.

1Worum geht es?

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten im geschäftlichen Umfeld, etwa Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Bankrott und Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Korruption (§§ 299, 331 ff. StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB). Die Verfahren sind oft umfangreich, stützen sich auf große Datenmengen und werden häufig von spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften geführt.

Neben Freiheits- oder Geldstrafe drohen wirtschaftliche Folgen: Die Vermögensabschöpfung kann Taterträge einziehen (§§ 73 ff. StGB), Vermögen kann vorläufig gesichert werden, und gegen Unternehmen kommen Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz in Betracht (§§ 30, 130 OWiG).

2Typische Fallkonstellationen

  • Vorwurf des Betrugs oder der Untreue im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen oder Kapitalanlagen.
  • Insolvenz des Unternehmens mit Vorwurf der Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts.
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen als Geschäftsführer.
  • Vorwurf der Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr.
  • Durchsuchung der Geschäftsräume und Sicherstellung von Daten und E-Mails.
  • Interne Ermittlungen und Compliance-Verstöße im Unternehmen.

3Häufige Fragen

Bin ich als Geschäftsführer für das Verhalten von Mitarbeitern strafbar?

Nicht automatisch. Strafbarkeit setzt persönliches Verhalten oder eine Pflichtverletzung voraus, etwa Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG oder Unterlassen bei bestehender Garantenstellung. Ob eine solche vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Was passiert mit dem Vermögen während des Verfahrens?

Die Ermittlungsbehörden können Vermögenswerte durch Arrest oder Beschlagnahme vorläufig sichern (§§ 111b ff. StPO). Dagegen sind Rechtsbehelfe möglich.

Sollte ich Daten und E-Mails freiwillig herausgeben?

Nicht ohne vorherige Beratung. Es kommt auf die Rechtslage, etwaige Beschlagnahmeverbote und Ihre Stellung im Verfahren an.

Lohnt sich ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft?

Oft ja. Verständigungen und Einstellungen gegen Auflagen (§ 153a StPO) sind in Wirtschaftsverfahren nicht selten, sollten aber strategisch vorbereitet werden.

4Wie das Verfahren abläuft

  1. AnfangsverdachtAnzeige, Prüfbericht, Hinweisgeber, Insolvenzverwalter oder Finanzbehörde.
  2. ErmittlungenDurchsuchung, Datenauswertung, Zeugenvernehmung, Vermögenssicherung.
  3. ZwischenverfahrenAbschluss der Ermittlungen, Anklage oder Einstellung, Stellungnahme der Verteidigung.
  4. HauptverhandlungBeweisaufnahme, häufig mit Sachverständigen. Möglich ist eine Verständigung nach § 257c StPO.

5Was besonders zu beachten ist

  • Sichern Sie Unterlagen vollständig und verändern Sie nichts. Löschungen können den Verdacht verstärken.
  • Äußern Sie sich nicht gegenüber Geschäftspartnern oder Mitarbeitern zum Vorwurf, bevor die Strategie feststeht.
  • Prüfen Sie parallel zivil- und gesellschaftsrechtliche Folgen und Haftungsrisiken.
  • Beachten Sie Meldepflichten und Fristen, zum Beispiel im Insolvenzfall.

6Wie wir Sie verteidigen

Wir analysieren zunächst die Vorwürfe und die wirtschaftlichen Zusammenhänge, häufig gemeinsam mit Steuerberatern oder Sachverständigen. Wir prüfen, ob der Tatbestand erfüllt ist, insbesondere Vorsatz, Vermögensschaden und Zurechnung.

In der Verteidigung setzen wir auf sorgfältige Aktenauswertung, gezielte Stellungnahmen und, wo sinnvoll, Gespräche mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung oder eine angemessene Erledigung. Vermögensarreste, Durchsuchungen und Einziehung greifen wir bei Rechtsfehlern an. Auch grenzüberschreitende Bezüge, insbesondere zur Schweiz, beziehen wir ein.

Weitere Themen

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zum deutschen Strafrecht (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern. Für Verfahren in der Schweiz gelten abweichende Regelungen.