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Tätigkeitsfeld · Strafverteidigung

Terrorismus und Staatsschutz

Vorwürfe nach §§ 129a, 129b, 89a StGB, Verfahren vor dem Oberlandesgericht.

1Worum geht es?

Staatsschutzverfahren betreffen Vorwürfe wie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB), die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB), die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) und die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB). Sie werden häufig vom Generalbundesanwalt geführt und in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht verhandelt (§ 120 GVG).

Die Ermittlungen sind eingriffsintensiv: Überwachung, Online-Durchsuchung, Untersuchungshaft und besondere Beschränkungen des Verteidigerkontakts sind möglich. Zugleich sind Tatbestände teils weit gefasst und wirken schon im Vorfeld. Für Betroffene ist eine sorgfältige, rechtsstaatlich abgesicherte Verteidigung besonders wichtig.

2Typische Fallkonstellationen

  • Vorwurf der Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer Vereinigung im Ausland.
  • Vorwurf der Vorbereitung einer Tat, etwa durch Ausbildung, Reise oder Beschaffung.
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit Geldsammlungen oder Zahlungen.
  • Strafbarkeit im Zusammenhang mit Kennzeichen verbotener Organisationen oder Äußerungen (etwa §§ 86a, 140 StGB, § 20 Vereinsgesetz).
  • Ausreise oder Rückkehr aus Konfliktgebieten.

3Häufige Fragen

Wer führt die Ermittlungen?

Bei Staatsschutzdelikten häufig der Generalbundesanwalt, teils Landesstaatsanwaltschaften und besondere Dienststellen. Erstinstanzlich entscheidet in vielen Fällen das Oberlandesgericht, gegen dessen Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist.

Gibt es Besonderheiten beim Kontakt zum Verteidiger?

In bestimmten Verfahren nach § 129a StGB sind Überwachung und Beschränkungen des Verteidigerverkehrs unter engen Voraussetzungen möglich (§ 148 Abs. 2 StPO). Sie sollten deshalb Absprachen über die Verteidigung nur im geschützten Rahmen treffen.

Was bedeutet § 129b StGB?

Die Vorschrift erstreckt die Strafbarkeit auf kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland. Die Verfolgung setzt in der Regel eine Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz voraus.

Sind politische Äußerungen strafbar?

Nur, wenn sie die Tatbestände des Strafgesetzbuchs erfüllen. Meinungsfreiheit ist grundrechtlich geschützt, ihre Grenzen sind aber im Einzelfall zu prüfen.

4Wie das Verfahren abläuft

  1. ErmittlungenBeobachtung, Überwachung, Auswertung von Kommunikation und Reisebewegungen.
  2. FestnahmeHaftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof oder Oberlandesgericht.
  3. AnklageZwischenverfahren, Eröffnung vor dem Oberlandesgericht.
  4. Hauptverhandlung und RevisionUmfangreiche Beweisaufnahme, Revision zum Bundesgerichtshof.

5Was besonders zu beachten ist

  • Nehmen Sie bei Kontakt mit Ermittlern sofort einen Verteidiger hinzu.
  • Machen Sie keine Angaben zu Gesinnung oder Kontakten ohne Rücksprache.
  • Kommunikation kann überwacht werden, vermeiden Sie Gespräche über das Verfahren.
  • Vermögenswerte und Konten können gesichert werden, klären Sie dies frühzeitig.

6Wie wir Sie verteidigen

Wir prüfen die Eingriffsgrundlagen, die Zuständigkeit und die Tatbestandsvoraussetzungen sorgfältig. Wir gehen der Frage nach, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, welche Beweise vorliegen und ob Verdacht oder bloße Gesinnung zugrunde liegt.

Wir vertreten Sie in Haftprüfung und Hauptverhandlung, kontrollieren die Zulässigkeit der eingesetzten Überwachungsmaßnahmen und setzen uns für ein rechtsstaatliches, faires Verfahren ein. Wegen der Schwere der Vorwürfe binden wir Sie und Ihre Familie transparent ein.

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