Ratgeber · Strafverteidigung
Was tun bei einer Verhaftung oder Festnahme?
Rechte bei Festnahme, Haftrichter und Haftbefehl.
1Worum geht es?
Eine Festnahme kann vorläufig oder aufgrund eines Haftbefehls erfolgen. Die vorläufige Festnahme ist bei frischer Tat unter bestimmten Voraussetzungen auch Privatpersonen erlaubt, Staatsanwaltschaft und Polizei können sie bei Gefahr im Verzug und Vorliegen eines Haftgrundes vornehmen (§ 127 StPO). Wer festgenommen wird, muss unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, einem Richter vorgeführt werden (§ 128 StPO, Art. 104 Abs. 3 GG).
Für Betroffene ist die Situation überwältigend. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen: Sie müssen zur Sache nichts sagen, dürfen einen Verteidiger verlangen und Ihre Angehörigen benachrichtigen lassen. Was in den ersten Stunden gesagt und unterschrieben wird, prägt das weitere Verfahren erheblich.
2Typische Fallkonstellationen
- Festnahme bei einer Kontrolle, einem Einsatz oder nach einem Vorfall.
- Festnahme aufgrund eines bestehenden Haftbefehls, zum Beispiel an der Wohnungstür.
- Festnahme bei Ein- oder Ausreise an der Grenze oder am Flughafen.
- Festnahme wegen eines Auslieferungsersuchens oder Europäischen Haftbefehls.
- Vorläufige Festnahme durch Private, etwa bei einem Ladendiebstahl.
3Häufige Fragen
Muss ich der Polizei Angaben machen?
Zu Ihren Personalien ja, zur Sache nein. Sie haben das Recht zu schweigen und einen Verteidiger zu konsultieren (§ 136 StPO). Aus dem Schweigen dürfen keine Nachteile hergeleitet werden.
Kann ich meine Angehörigen informieren?
Auf Verlangen ist eine Angehörige oder eine Vertrauensperson unverzüglich zu benachrichtigen (§ 114c StPO). Ausländische Staatsangehörige haben zudem das Recht, dass ihre Konsularvertretung informiert wird.
Wie lange darf ich festgehalten werden?
Bis zur Vorführung vor den Richter, spätestens bis zum Ende des Tages nach der Festnahme. Der Richter entscheidet dann über Untersuchungshaft oder Freilassung.
Muss ich etwas unterschreiben?
Nein. Unterschreiben Sie keine Protokolle oder Erklärungen, deren Inhalt Sie nicht verstanden haben oder die Sie nicht prüfen konnten.
4Wie das Verfahren abläuft
- Festnahme und BelehrungBelehrung über Rechte, Recht auf Verteidiger und auf Dolmetscher.
- Polizeiliche MaßnahmenPersonalienfeststellung, Durchsuchung, gegebenenfalls Vernehmung.
- Vorführung beim HaftrichterAnhörung, Prüfung von Tatverdacht und Haftgrund, Entscheidung.
- Haftbefehl oder FreilassungUntersuchungshaft, Außervollzugsetzung oder Freilassung.
5Was besonders zu beachten ist
- Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und sagen Sie zur Sache nichts.
- Verlangen Sie ausdrücklich Ihren Verteidiger und nennen Sie dessen Kontaktdaten.
- Verlangen Sie bei Sprachproblemen einen Dolmetscher.
- Sprechen Sie im Polizeigewahrsam nicht mit Mitgefangenen über den Tatvorwurf.
6Wie wir Sie verteidigen
Wir sind bei einer Festnahme schnell für Sie und Ihre Angehörigen erreichbar. Wir setzen uns mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung, beantragen Akteneinsicht und begleiten Sie zur richterlichen Vorführung, wenn dies möglich ist.
Wir prüfen den Haftbefehl auf Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit und stellen wenn geboten sofort Anträge auf Freilassung oder Außervollzugsetzung, verbunden mit belastbaren Auflagen. Zugleich bereiten wir die weitere Verteidigung vor.
Rechtsgrundlagen (amtlicher Gesetzestext):
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