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Tätigkeitsfeld · Strafverteidigung

Krypto- und Cybercrime

Verteidigung bei Online-Betrug, Kryptowährungsdelikten und digitalen Wirtschaftsstraftaten.

1Worum geht es?

Straftaten rund um Kryptowährungen und das Internet reichen von klassischem Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB) über das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin (§ 54 KWG, § 63 ZAG) bis zu Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowerten (§ 261 StGB). Häufig stehen auch steuerliche Fragen im Raum, etwa die nicht erklärte Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen (§ 370 AO).

Die Verfahren sind technisch anspruchsvoll: Ermittlungsbehörden werten Blockchain-Transaktionen, Wallet-Adressen und Handelsplattformen aus, häufig mit internationalem Bezug und Zusammenarbeit mehrerer Staaten. Für Betroffene, die selbst Opfer eines Krypto-Betrugs wurden, ebenso wie für Beschuldigte, die etwa eine Handelsplattform oder einen Automatenbetrieb ohne Erlaubnis betrieben haben sollen, ist spezialisierte Beratung entscheidend.

2Typische Fallkonstellationen

  • Vorwurf des Betrugs durch den Betrieb oder die Bewerbung einer Krypto-Anlage, eines vermeintlichen Trading-Bots oder Schneeballsystems.
  • Ermittlungen wegen des Betriebs einer Handelsplattform, eines Krypto-Automaten oder einer Verwahrlösung ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis.
  • Vorwurf der Geldwäsche durch Umtausch, Transfer oder Verschleierung von Kryptowerten aus einer Vortat.
  • Steuerstrafrechtliche Ermittlungen wegen nicht erklärter Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften oder Staking-Erträgen.
  • Sie sind selbst Opfer eines Krypto-Betrugs geworden, etwa durch eine gefälschte Börse, einen Romance Scam oder ein Pump-and-Dump-Schema.
  • Sicherstellung von Hardware-Wallets, Datenträgern oder Kryptowerten im Rahmen einer Durchsuchung.

3Häufige Fragen

Ist der Handel mit Kryptowährungen als Privatperson strafbar?

Nein, der gelegentliche private Kauf und Verkauf von Kryptowährungen ist grundsätzlich nicht strafbar. Strafrechtlich relevant wird es, wenn Gewinne steuerlich nicht erklärt werden, wenn gewerblich Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis erbracht werden oder wenn die Kryptowerte aus einer Straftat stammen.

Brauche ich für den Betrieb einer Krypto-Handelsplattform eine Erlaubnis?

Das Erbringen bestimmter Finanzdienstleistungen, etwa der Kryptoverwahrung oder des gewerblichen Handels für Dritte, bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis der BaFin. Wer solche Geschäfte ohne Erlaubnis betreibt, macht sich nach § 54 KWG strafbar, unabhängig davon, ob ein Vorsatz zur Schädigung Dritter bestand.

Muss ich Gewinne aus Kryptowährungen versteuern?

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen können einkommensteuerpflichtig sein, insbesondere innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist. Werden solche Gewinne pflichtwidrig nicht erklärt, kommt eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO in Betracht. Eine Selbstanzeige kann unter Umständen Straffreiheit bewirken.

Ich wurde Opfer eines Krypto-Betrugs. Lohnt sich eine Strafanzeige?

Ja, auch wenn eine Rückholung der Werte nicht garantiert ist. Eine Strafanzeige kann Ermittlungen auslösen, die Täterstrukturen offenlegen, und ist häufig Voraussetzung für zivilrechtliche Ansprüche oder eine Beteiligung an eingezogenen Vermögenswerten.

4Wie das Verfahren abläuft

  1. Auffälligkeit oder AnzeigeAnzeige eines Geschädigten, Meldung einer Bank oder Handelsplattform, oder Hinweis der BaFin beziehungsweise Finanzaufsicht.
  2. Digitale ErmittlungenAuswertung von Blockchain-Transaktionen, Wallet-Zuordnung, Sicherstellung von Geräten und Zugangsdaten.
  3. ErmittlungsverfahrenVernehmung, Einholung von Sachverständigengutachten, oft mit internationalem Rechtshilfebezug.
  4. AbschlussEinstellung, Strafbefehl oder Anklage, parallel mögliche Einziehung von Vermögenswerten.

5Was besonders zu beachten ist

  • Geben Sie Zugangsdaten zu Wallets oder Börsenkonten nicht ohne vorherige Beratung heraus.
  • Sichern Sie als Betroffener eines Betrugs Transaktions-Hashes, Kommunikation und Screenshots so vollständig wie möglich.
  • Melden Sie einen Krypto-Betrug zusätzlich der jeweiligen Handelsplattform, das kann eine Sperrung von Konten ermöglichen.
  • Prüfen Sie bei gewerblichen Krypto-Aktivitäten frühzeitig, ob eine Erlaubnispflicht nach dem KWG oder ZAG besteht.

6Wie wir Sie verteidigen

Wir arbeiten uns in die technischen Grundlagen Ihres Falls ein, von der Blockchain-Transaktion bis zur Funktionsweise der jeweiligen Plattform, und prüfen die Ermittlungsergebnisse der Behörden kritisch, insbesondere die Zuordnung von Wallet-Adressen zu Ihrer Person. Bei Vorwürfen nach dem KWG oder ZAG prüfen wir, ob die Tätigkeit tatsächlich erlaubnispflichtig war.

Bei steuerlichen Fragen arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen und prüfen die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Sind Sie Opfer eines Krypto-Betrugs geworden, unterstützen wir Sie bei der Anzeigenerstattung und der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, auch grenzüberschreitend.

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